UNSERE LEISTUNGEN

Bauleitung

Vom Entwurf bis zum Einzug in das neue Haus

Bauleitung

Vom Entwurf bis zum Einzug in das neue Haus

Planung

Planung

Erstellung Entwurf 

Einreichplanung: Zeichnungen, Berechnungen (inkl. Energieausweis), Beschreibungen zur Baubewilligung/Baugenehmigung

Bauaufsicht

Bauaufsicht

Überwachung der Ausführung, Vorschriften und Standards

Koordination aller Beteiligten

Zeitplanüberwachung, Prüfung Bautagesberichte

Aufmaß, Leistungsabnahme, Mängelfeststellung

Rechnungsprüfung, Kostenzusammenstellung, behördliche Abnahmen

Werkübergabe, Dokumentation, Gewährleistungsfristen

Ausschreibung

Ausschreibung

Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen

Mengenermittlung

Vergabeverhandlungen

Vergabeverhandlungen

Zusammenstellung der Vergabeunterlagen

Angebotseinholung, Prüfung, Preisspiegel

Mitwirkung bei Vergabe, Vertretung des Bauherrn, Verhandlungen

Koordination, Zeit- und Zahlungsplan

Baustellenkoordination

Baustellenkoordination

Planung der Arbeitssicherheit

Erstellung SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)

Vorankündigungen und Unterlagen für spätere Nutzung

…Wasserschaden…Bauschaden…
Sturmschäden…Beweissicherung…

Begutachtung

Bauschäden

    • Schadensbild
    • Schadensanalyse
    • Sanierungsvorschlag

Wasserschäden

    • Schadensaufnahme
    • Schadensberechnung
    • Sanierungsvorschlag

Sturmschäden

    • Schadensaufnahme
    • Sanierungsvorschlag

Beweissicherungen

    • optische Aufnahme (digitale Fotographie) sowie textliche Beschreibung des Bauzustandes eines Gebäudes oder einer Anlage vor Beginn einer Baumaßnahme

Liegenschaftsbewertung

Bewertungen werden durchgeführt für Wohnhäuser, Unbebaute Grundstücke und Gewerbliche Liegenschaften

Verkehrswertermittlung

Der Verkehrswert ist in § 2 Abs. 2 LBG wie folgt definiert:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Auftragszweck für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind:

  • Kauf oder Verkauf  einer Immobilie
  • Zwangsversteigerungen
  • Erbschaft / Schenkung / Erbauseinandersetzung
  • Betriebsaufgabe / Betriebsentnahme / Betriebsübertragung
  • Scheidung / Vermögensauseinandersetzung

Energieausweise

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl für Ihr Haus (=der spezifische Heizwärmebedarf). Der ebenfalls sehr prominent angeführte „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fGEE) ist seit 2012 in neuen Ausweisen angeführt und stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar. Der Energieausweis muss von einer befugten und quallifizierten Person ausgestellt werden.

Wann braucht man einen Energieausweis?
  • Bei Neubau,  Zubau , Umbau von Gebäuden
  • Für Förderungsansuchen bei Sanierungen
  • Bei  Verpachtung, Vermietung und Verkauf
Schritt für Schritt zu Ihrem Energieausweis
  • Klärung der Zielvorgaben
  • Falls erforderlich: Bestandsaufnahme
  • Erstellung des Energieausweises
  • Sanierungsvorschläge
  • Abschlussgespräch